Ethikvoten, die zunächst nur für die unmittelbare Forschungstätigkeit an Lebewesen, insbesondere für klinische Studien, erforderlich waren und von eigens dazu berufenen Ethikkommissionen erteilt wurden, sind zunehmend auch für Betreuungsstudien erforderlich. De facto hat sich das Ethikvotum in den vergangenen Jahren zu einem Qualitätsmerkmal von Studien entwickelt. Da es oft auch von Publikationsorganen eingefordert wird, empfiehlt es sich deshalb, vor dem eigentlichen Studienbeginn einen entsprechenden Antrag zu stellen, sofern eine Publikation in einer Fachzeitschrift vorgesehen ist. Dies kann bei Ethikkommissionen der Universitäten oder des jeweiligen Bundeslandes erfolgen, wobei das erteilte Ethikvotum in der Regel kostenpflichtig ist, d. h. es wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, zumindest bei extern gesponserten Studien. Bei den Ethikkommissionen erhält man vorab eine kostenlose Beratung, wenn wegen der Notwendigkeit eines Ethikvotums Unsicherheit besteht.